Vermessungen am Baugrundstück
Voraussetzung für die Planungen des Architekten ist ein Lageplan, der die Eigenschaften des Grundstücks – nämlich seine Lage, Form und Größe, die planungsrelevante Topographie des Grundstücks (also Häuser, Bäume, Gehölze und Anpflanzungen, Höhenangaben bzw. Höhenverlauf), Wege und Straßen –
enthält.
Für Ihr Bauvorhaben fertige ich den Lage- und Höhenplan, berechne die Abstandsflächen als Maß der baulichen Nutzung und trage alle für die Baugenehmigung notwendigen Angaben ein.
Jeder Kubikmeter Erdreich, der entnommen werden muß, kostet Geld. Deshalb wird die Baugrube örtlich angegeben (abgesteckt), und es werden Höhenmarken gesetzt.
Ist die Baugrube ausgehoben, werden die Außenkanten des Bauwerks entweder in die Baugrube übertragen oder an ihrem Rande auf sogenannten Schnurgerüsten, die der Baubetrieb aufgerichtet hat, angegeben.
Lassen Sie Ihr Bauobjekt vom Fachmann abstecken, denn bei den meisten gerichtlichen Auseinandersetzungen im Baubereich geht es um nicht exakt eingehaltene Grenzen und Abstände.
Ich kann Ihnen die exakte Stellung des Baukörpers zu vorhandenen Grenzen garantieren und Lage und Höhe während des Baus überprüfen.
Die Verbindung von technischer Kompetenz und rechtlicher Absicherung ist für Sie auf jeden Fall von Vorteil, Aufwand und Kosten werden gespart und Nachbarschaftsstreite vermieden.